Statute of Association …

This is the statue of the Oregon Alumni Association e. V. as of 1995 registered in Frankfurt, Germany (German only):

 

§ 1 Zweck des Vereins

(1) Der Verein dient der Völkerverständigung und der Förderung des Studenten- und Dozentenaustauschs zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.

(3) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(5) Der Vereinszweck wird durch Seminare, Gastvorträge, Firmenkontakte und Förderung des Studenten- und Dozentenaustauschs zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika erfüllt.

§ 2 Sitz und Name

Der Sitz des Vereins ist Frankfurt am Main. Der Verein soll in das dortige Vereinsregister eingetragen werden. Der Name des Vereins lautet "Oregon Alumni Association".

§ 3 Mitgliederversammlung

(1) Eine Mitgliederversammlung soll mindestens einmal jährlich stattfinden. Sie wird schriftlich einberufen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt mindestens vier Wochen im Voraus. Die Mitgliederversammlung bestimmt über:

die zu wählenden Organe des Vereins,

die Bestellung besonderer Vertreter,

die Änderung des Mitgliedsbeitrags.

(2) Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, in dem die Zahl der anwesenden Mitglieder, die einzelnen Punkte der Tagesordnung und die gefassten Beschlüsse aufgeführt werden. Das Protokoll wird von einem Vorstandsmitglied unterschrieben.

(3) Die Beschlüsse werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen gefasst.

(4) Die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt auf Antrag von 20% der Mitglieder.

§ 4 Vorstand des Vereins

(1) Der Vorstand des Vereins wird jährlich gewählt. Er soll aus mindestens zwei Personen bestehen. Seine Tätigkeit ist ehrenamtlich.

(2) Die Tätigkeitsbereiche des Vorstands erstrecken sich auf die Ausführung des Vereinszwecks, die Einberufung der Mitgliederversammlung und die Verwaltung der Vereinsmittel. Beschlüsse des Vorstands sind mehrheitlich zu fassen.

(3) Der Vorstand legt vor der Mitgliederversammlung Rechenschaft über die Geschäftsführung und das Finanzergebnis ab.

§ 5 Geschäftsordnung

Soweit in der die Satzung ergänzenden Geschäftsordnung nichts Näheres bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

§ 6 Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft wird durch Erklärung gegenüber dem Vorstand des Vereins beantragt. Sie soll gewährt werden, wenn der Antragende an der Universität des Bundesstaates Oregon studiert hat.

(2) Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Erklärung des Austretenden gegenüber dem Vorstand zum Ende des Kalenderjahres. Die Kündigungsfrist betragt drei Monate.

§ 7 Mitgliedsbeiträge

Zur Bestreitung der Kosten des Vereins und seiner Veranstaltungen dienen die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeiträge sowie Spenden und Einnahmen aus den Veranstaltungen des Vereins.

§ 8 Satzungsänderungen

Änderungen der Satzung bedürfen der Mehrheit der Stimmen der erschienenen Mitglieder. Für Satzungsänderungen ist die Mitgliederversammlung ab sieben anwesenden Mitgliedern beschlussfähig.

§ 9 Auflösung

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Förderung des Studenten- und Dozentenaustauschs zwischen Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika.

Frankfurt am Main, 1995

Disclaimer & Imprint

© OAA, 2015